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Steuererklärungen für Privatpersonen

 

Sie sind angestellter Arbeitnehmer oder Rentner/Pensionär und benötigen kompetente Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung? Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung die steuerliche Belastung zu senken. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Steuererklärungen für Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmen

 

Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmer müssen umfangreiche steuerliche Pflichten erfüllen. Gerne bin ich Ihnen in den Bereichen der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer wie auch der Umsatzsteuer behilflich und übernehme für Sie die Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) und der notwendigen Steuererklärungen . Selbstverständlich übernehme ich auch die Kommunikation mit den Finanzbehörden im Rechtsbehelfs-verfahren und bei Betriebsprüfungen. 

Steuerliche Beratung                             

Auch außerhalb der steuerlichen Erklärungspflichten ergeben sich in den vielfältigen Bereichen des Steuerrechts unterschiedlichste Fragen, bei deren Beantwortung ich Ihnen gerne behilflich bin. Hierzu zählen z.B. die Exisistenzgründung, die Beurteilung der steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Photovoltaikanlagen und die Förderung von energetischen Maßnahmen wie Wärmedämmung oder die Erneuerung oder Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen.  Aber auch Fragen zu Vermietungseinkünften, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Schenken und Vererben

Sich über die Verteilung des Vermögens nach dem eigenen Ableben Gedanken zu machen ist keine einfache Aufgabe. Um jedoch mögliche steuerliche Belastungen im Erbfall zu minimieren und für alle Beteiligten finanzielle Sicherheit zu schaffen, sollten entsprechende Überlegungen frühzeitig im Rahmen einer steuerlichen Beratung angesprochen werden, um eine steueroptimale Vermögensnachfolge langfristig planen zu können.

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